Die Heilpraxis
Seit 1992 praktiziere ich als Heilpraktikerin mit eigener Praxis.
Mein Behandlungsspektrum gehört zu den sogenannten alternativmedizinischen Verfahren.
Die Wirkungsweisen der angewandten Therapien sind gemäß des Verständnisses der Schulmedizin z.T. wissenschaftlich nicht bewiesen. Sie gehören zur sogenannten Erfahrungsheilkunde.
Ich behandle akute sowie chronische Erkrankungen bei Erwachsenen
und Kindern mit einem ganzheitlichen Therapie-Ansatz, der den
kranken Menschen und nicht das einzelne Symptom in den Mittelpunkt
stellt.
Die Honorare meiner Behandlungen werden von allen privaten Versicherungen, privaten Zusatzversicherungen (unterschiedliche Vertragsinhalte möglich !) zur gesetzlichen Versicherung sowie der Beihilfe erstattet.
Grundlage der Abrechnung meiner Leistung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GeBüH) und in Anlehnung die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), was jedoch von Versicherung zu Versicherung differieren kann.
Zur Abrechnung kommen meine Leistungen, die ich in der Praxis ausführe, die Leistungen bei Hausbesuchen (incl.Fahrtzeit), telefonische Beratungen sowie Terminvereinbarungen, die seitens des Patienten ohne Absage nicht eingehalten, zu kurzfristig (bis 24 Stunden vorher) abgesagt werden und kein neuer Termin vereinbart wird.
Terminausfälle sind immer auch Honorarausfälle eines bereits mündlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages, der für beide Seiten verbindlich ist.
Die Zeit, die ich Patienten terminlich reserviere, kann zu kurzfristig meist nicht wieder von einem anderen belegt werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich dies so handhaben muss.
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